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FAQ: Schwangerschaftsabbruch

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FragenWir haben hier häufig gestellte Fragen zusammengestellt und hoffen damit auch Ihre Frage beantworten zu können. Falls Sie keine ausreichende Antwort zu Ihrer Frage oder Ihrem Problem bekommen, vereinbaren Sie einfach einen Termin. Wir beraten Sie gern!

 

 

Warum findet man im Internet wenige Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen?

Diese Angabe war im Internet nach der bisherigen Rechtssprechung verboten. Nach Auffassung des Amtsgerichts Bayreuth, bestätigt durch das Landgericht Bayreuth (2 Ns 118 Js 12007/04 vom 13.01.2006) sowie Oberlandgerichts Bamberg (Az.: 2 Ss 39/06 vom 19.10.2006) stellte die Tatsache, dass ein Arzt das Leistungssprektrum seiner Praxis darstellte und dabei auch die Leistung Schwangerschaftsabbruch erwähnte, einen Verstoß gegen § 219a StGB dar. Seit 2019 wurde die Regelung geändert. Es darf jetzt angegeben werden, dass ein Arzt Abbrüche durchführt. Jedoch darf er hierzu keine weiteren Informationen angeben und muß auf unabhängige Stellen verweisen.

 

Wann darf man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen?

Das regelt das Strafgesetzbuch (StGB) §218. siehe Gesetze. In Kurzform: Man muß sich in einer annerkannten Beratungsstelle beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens 3 Tage liegen, den Abbruch darf nur ein Arzt durchführen, der Abbruch darf nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche erfolgen.

 

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen für einen Schwangerschaftsabbruch?

Den Schwangerschaftsabbruch regelt §218 StGB. siehe Gesetze.

 

Wer bezahlt den Schwangerschaftsabbruch?

Das hängt von den eigenen finanziellen Mitteln ab. Bei entsprechendem Einkommen muß man selbst bezahlen, ansonsten werden die Kosten übernommen. Dies regelt das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (SFHG). siehe Gesetze.

 

Wo finde ich eine Beratungsstelle für einen Schwangerschaftsabbruch?

Adressen für Beratungsstellen findet man bei behördlichen Gesundheitseinrichtungen (Sozialmedizinischer Dienst, Amtsarzt, Senatsverwaltung für Gesundheit,...), bei kirchlichen Einrichtungen,... Auch die meisten niedergelassenen Frauenärzte haben Adressen von entsprechenden Beratungsstellen.

 

Welche Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch gibt es?

Über mögliche Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch, über soziale, finanzielle und andere Hilfen berät Sie die Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle sowie andere Sozialberatungsstellen oder Ihr Frauenarzt.

 

Was ist ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch?

Beim medikamentösen Schwangerschaftabbruch erfolgt keine Operation. Der Abbruch wird durch Einnahme zweier verschiedener Medikamente durchgeführt. Diese Art des Abbruchs ist bis zur 9. Schwangerschaftswoche möglich.

 

Unterliegt der Schwangerschaftsabbruch der ärztlichen Schweigepflicht?

Ja.

 

Bis zu welchem Monat darf man einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen?

Entsprechen §218 StGB bis zur 12. SSW.

 

Ist die Anwendung der "Pille danach" ein Schwangerschaftsabbruch?

Nein, die Anwendung der "Pille danach" fällt nicht unter die Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs.

 

 

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Dr. med. Björn Peglow

Ruschestr. 103

10365 Berlin-Lichtenberg

 

Tel.: +49 (0)30 291 04 23

Fax: +49 (0)30 290 00 476

Email: info@dr-peglow.de

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