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Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung

 

Vorsorge§25 des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) legt fest, dass Versicherte kostenlosen Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten haben. Die Krebsfrüherkennungsrichtlinien sehen bei Frauen dabei einmal jährlich:

  • ab dem 20.Lebensjahres Untersuchungen des Genitales,
  • zusätzlich vom Beginn des 30.Lebensjahres Untersuchungen der Brust und Haut sowie
  • zusätzlich vom Beginn des 50. Lebensjahres Untersuchungen des Mastdarmes und des übrigen Dickdarmes
  • sowie zusätzlich vom 50.-69. Lebensjahr das Mammographiescreening zweijährlich vor.

 

Die Realität

Trotz der Möglichkeit der kostenlosen Kontrolluntersuchungen nehmen weniger als 30% aller Frauen dieses Angebot der Krankenkassen war. Dabei verbessert sich die Heilungsquote mit der Frühdiagnose der meisten Krebserkrankungen und diese sind weit häufiger als man vielleicht annehmen mag.

 

Jede 4. Frau in Deutschland erkrankt an Krebs, jede 5. stirbt an Krebs. Die Krebserkrankungen betreffen zu

 

  • 19% den Genitalkrebs,
  • 10%Gebärmutterkrebs,
  • 1%-2% Krebserkrankungen der Scheide,
  • 3-5% Krebserkrankung der Schamlippen,
  • 22% den Brustkrebs,
  • 14% den Darmkrebs,

Aber Krebs ist heilbar, vorausgesetzt er wird frühzeitig erkannt. Deshalb nutzen Sie die Möglichkeiten der Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Frauenarzt und achten Sie auch selbst auf Veränderungen ihres Körpers und ihrer Gesundheit. Eine Anleitung zur Selbstuntersuchung finden sie unter dem Punkt Service/Selbstuntersuchung.

 

 

Welche Vorsorgeuntersuchungen werden durchgeführt?

 

Genitalorgane

  • gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Blutungsstörungen, Ausfluss)
  • Inspektion des Muttermundes
  • Krebsabstrich und zytologische Untersuchung
  • gynäkologische Tastuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

 

Brust

  • gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Veränderungen/Beschwerden der Haut und der Brust)
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
  • Beratung über das Ergebnis

 

Mammographie (Röntgen-Untersuchung der Brust vom 50.-69. Lebensjahr, alle 2 Jahre)

  • Einladung in eine zertifizierte Screening-Einheit
  • Information
  • Röntgen der Brüste durch Mammographie
  • Beratung über das Ergebnis

 

Mastdarm

  • gezielte Beratung
  • Tastuntersuchung des Enddarms
  • Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von 55 Jahren, danach alle 2 Jahre)

 

Darmspiegelung (ab dem Alter von 55)

  • gezielte Beratung
  • zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre

 

Neben der gynäkologischen Untersuchung werden zytologische Abstriche aus dem Gebährmutterhals und dem äußeren Muttermund entnommen und in einem speziellen Labor untersucht. Die Ergebnisse liegen in der Regel nach 14 Tagen vor. Bei Auffälliigkeiten werden Patienten per Anruf, Email oder Post informiert.

 

Bei Problemfällen können auch Vorsorgeuntersuchungen bzw. zytologische Kontrolluntersuchungen in kurzfristigen Abständen notwendig werden oder eine Untersuchung in unserer Dysplasiesprechstunde sinnvoll sein.

 

 

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Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen

Durch den ständigen Fortschritt in der heutigen Medizin ist es möglich immer genauere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu entwickeln. Damit kann man bestimmte Erkrankungen früher erkennen und behandeln und Fehldiagnosen vermeiden. Leider trägt die wirtschaftliche Entwicklung im Gesunheitsbereich zur Zeit nicht dazu bei, eine Reihe moderner Untersuchungsverfahren für die Gesamtheit der gesetzlich Krankenversicherten zu etablieren.

Erweiterte Vorsorge

 

Das Leistungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt den Leistungsanspruch des einzelnen Versicherten darauf, daß die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Trotzdem möchten wir allen Patientinnen das medizinisch Sinnvolle anbieten. Jeder soll selbst entscheiden, ob er ausreichend oder optimal untersucht und behandelt werden möchte.
Dafür dient die erweiterte Vorsorge, die Sie als Individuelle Gesundheitsleistungen von uns einfordern können.

 

 

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Impfung

VorsorgeImpfungen sind eine der wirksamsten und zuverlässigsten Mittel, um Krankheiten vorzubeugen.
Die Meisten haben als Säugling oder Kind eine Grundimmunisierung gegen die wichtigsten, mittels Impfung vermeidbaren, Erkrankungen erhalten (Tetanus, Diphterie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Maser, Mumps, Röteln, Hepatitis B,...). Später wird häufig vergessen, dass der Impfschutz nach einer gewissen Zeit nachlässt und eine Auffrischimpfung notwendig wird.


Auch bei besonderen Risikogruppen mit erhöhtem Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie bei erhöten beruflichen Infektionsrisiken besteht bei einigen Erkrankung die Schutzmöglichkeit durch aktive Impfung.


Alle diese Impfleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bzw. vom Arbeitgeber (bei beruflichen Risiken) im vollen Umfang übernommen.


Auch bei Impfungen auf Grund von Reisen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen häufig möglich.


Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs gibt es inzwischen seit 15 Jahren. Die Durchimpfungsrate in Deutschland liegt allerdings weit hinter der anderer Länder. Auch Impfungen gegen rezidivierenden Ausfluss stehen zur Verfügung.

 

Falls Sie Fragen zu Impfungen, Ihrem aktuellen Impfschutz haben, vereinbaren Sie einfach einen Termin und bringen bitte Ihren Impfausweis mit.

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Dr. med. Björn Peglow

Ruschestr. 103

10365 Berlin-Lichtenberg

 

Tel.: +49 (0)30 291 04 23

Fax: +49 (0)30 290 00 476

Email: info@dr-peglow.de

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